widerspruch meta 🍽️ Datenschutz am Tisch: Warum Restaurants jetzt Meta widersprechen sollten

Autor: Matthias Wimmer

🍽️ Datenschutz am Tisch: Warum Restaurants jetzt Meta widersprechen sollten

Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, öffentlich zugängliche Inhalte europäischer Nutzer:innen für das Training ihrer KI-Modelle zu verwenden. Dazu zählen Beiträge, Bilder, Kommentare und Aktivitäten auf öffentlichen Seiten. Für Restaurantinhaber:innen in München, die ihre Social-Media-Kanäle aktiv nutzen, ist es entscheidend, dieser Nutzung bis zum 26. Mai 2025 zu widersprechen.

🍷 Was bedeutet das für dein Restaurant?

Wenn du regelmäßig Inhalte auf Facebook oder Instagram postest – sei es das Tagesmenü, Fotos von Veranstaltungen oder Kundenbewertungen – könnten diese Daten ohne deinen aktiven Widerspruch für das KI-Training von Meta verwendet werden. Ein späterer Widerspruch verhindert nur die zukünftige Nutzung, nicht jedoch die bereits erfolgte Verarbeitung deiner Inhalte.

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⚖️ Rechtliche Konsequenzen vermeiden

Das Veröffentlichen von Bildern oder Kommentaren von Gästen ohne deren ausdrückliche Zustimmung kann bereits datenschutzrechtlich bedenklich sein. Wenn diese Inhalte zusätzlich für das KI-Training genutzt werden, könnten weitere rechtliche Risiken entstehen. Ein rechtzeitiger Widerspruch schützt nicht nur deine Daten, sondern auch die deiner Gäste und Mitarbeiter:innen.

🛡️ So legst du Widerspruch ein

Meta bietet spezifische Formulare für den Widerspruch an:Verbraucherzentrale.de+1Merkur+1

Du musst eingeloggt sein, um die Formulare auszufüllen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, das entsprechende Feld kann leer bleiben. Nach dem Absenden erhältst du eine Bestätigung per E-Mail.

Detaillierte Anleitungen und die offiziellen Widerspruchsformulare findest du auf den folgenden Seiten:

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📌 Fazit

Für Restaurants in München ist es essenziell, bis zum 26. Mai 2025 aktiv Widerspruch einzulegen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Kontrolle über veröffentlichte Inhalte zu behalten. 

Dies gilt insbesondere, wenn du Social-Media-Kanäle für dein Restaurant betreust oder Inhalte mit personenbezogenen Daten veröffentlichst.

Hinweis zur rechtlichen Einordnung:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und kann eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen. Obwohl die Inhalte sorgfältig recherchiert wurden, übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Rechtsberatung oder eine Datenschutzbehörde zu wenden.

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